1.
Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und
zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war,
bereitgestellt worden ist.
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur
Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag
abgeschlossen ist.
3. Der Hotelier ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast
Schadenersatz zu leisten.
4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen
Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich
der vom Hotelier ersparten Aufwendungen.
5.a) Der Gastwirt ist nach Treu und Glaubengehalten, nicht in Anspruch
genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu
vermeiden.
5.b) Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast für die Dauer des
Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu zahlen.
Bei Zimmerreservierungen in Hotels, Gasthöfen und Pensionen gelten folgende
Rücktrittspauschalen:
Bis zum 31. Tag vor Reisebeginn: 10 % des Reisepreises
Bis zum 21. Tag vor Reisebeginn: 20 % des Reisepreises
Bis zum 11. Tag vor Reisebeginn: 40 % des Reisepreises
Bis zum 7. Tag vor Reisebeginn: 60 % des Reisepreises
Danach: 80 % des Reisepreises
Wir empfehlen bei längerem Aufenthalt der Abschluss einer
Reiserücktrittskostenversicherung!